Sonntag, 10. Januar 2010

OT Version ISO Q zurückgeben

Betreff OT: "Version" =?ISO-8859-1?Q?zur=FCckgeben?=
Von Olaf Jung
Datum 30.10.2009 14:59:37

Hallo!

Eine echte OT-Frage:
Ich verkaufe verschiedene Versionen meiner Software.

Ein Benutzer hat die Lizenz für die Basis-Version meiner Software
gekauft und jetzt gemerkt, dass er die erweiterte Version möchte.

Wie haltet ihr das denn in so einem Fall? Schreibt ihr eine Rechnung
über ein Upgrade, oder stellt ihr einfach eine Rechnung über die
erweiterte Version und sagt dem Kunden, dass er doch bitte die erste
Rechnung über die Basis-Version vernichten soll?

Danke!
Olaf

Betreff =?iso-8859-1?Q?Re:_=22Version=22_zur=FCckgeben?=
Von "Dieter Strassner"
Datum 30.10.2009 16:58:58

Hallo Olaf,

> Eine echte OT-Frage:
> Ich verkaufe verschiedene Versionen meiner Software.
>
> Ein Benutzer hat die Lizenz für die Basis-Version meiner Software
> gekauft und jetzt gemerkt, dass er die erweiterte Version möchte.
>
> Wie haltet ihr das denn in so einem Fall? Schreibt ihr eine Rechnung
> über ein Upgrade, oder stellt ihr einfach eine Rechnung über die
> erweiterte Version und sagt dem Kunden, dass er doch bitte die erste
> Rechnung über die Basis-Version vernichten soll?

Ich handhabe das durch eine 2.Rechnung (also als "Upgrade"). Die 1.
Rechnung wurde gestellt, ist sachlich + rechnersich korrekt, also soll sie
auch bezahlt werden (.. davon geh ich mal aus).


Eine geschriebene und ausghändigte (und (un)bezahlte?) Rechnung für ungültig
zu erklären, kann zu Problemen führen (Weißt Du, ob der Kunde die Rechnung
nicht doch (unbeabsichtigt) in seiner Buchhaltung läßt?). Das wirft bei
Steuerprüfungen zwangsweise eine Menge Fragen auf, die man/frau leicht
vermeiden kann.

--

Viele Grüße

Dieter


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EDV-Kommunikation Strassner e.K.
68623 Lampertheim
Internet: www.strassner.biz

Betreff Re: OT: "Version" =?ISO-8859-1?Q?zur=FCckgeben?=
Von "Herfried K. Wagner [MVP]"
Datum 30.10.2009 17:01:29

Olaf Jung schrieb:
> Ich verkaufe verschiedene Versionen meiner Software.
>
> Ein Benutzer hat die Lizenz für die Basis-Version meiner Software
> gekauft und jetzt gemerkt, dass er die erweiterte Version möchte.
>
> Wie haltet ihr das denn in so einem Fall? Schreibt ihr eine Rechnung
> über ein Upgrade, oder stellt ihr einfach eine Rechnung über die
> erweiterte Version und sagt dem Kunden, dass er doch bitte die erste
> Rechnung über die Basis-Version vernichten soll?

Das mußt Du als Hersteller definieren. Es gibt viele verschiedene
Möglichkeiten:

* Upgrade zwischen Versionen ist nicht möglich, der Kunde muß immer ein
Paket kaufen, kann dadurch bestehende Lizenzen weiternutzen.

* Upgrades zwischen Versionen sind möglich, zu definierten Preisen.

* Software ist modular aufgebaut und kann durch Nachkaufen von Modulen
erweitert werden.

* ...

Je nach Umfang/Preis ist die eine Variante sinnvoller als die andere.
Bei einer Software für 10 Euro ist die erste Variante vermutlich am
sinnvollsten (am wenigsten administrativer Aufwand). Bei einer Software,
die mehrere Tausend Euro kostet, sind die anderen genannten Varianten
sinnvoller.

--
M S Herfried K. Wagner
M V P
V B

Betreff Re: OT: "Version" =?ISO-8859-1?Q?zur=FCckgeben?=
Von Peter Schirmer
Datum 31.10.2009 09:31:07

Eine Rechnung "vernichten" ist keine gute Idee. Die beste Lösung wird
sein, dass du deinem Kunden eine Gutschrift erteilst. Anschließend gibt
er die Software zurück.

Darauf hin erstellst du eine neue Rechnung über die neue Version und
alle sind glücklich. Außerdem ist alles in der Buchhaltung auf beiden
Seiten sauber erfasst.

Olaf Jung schrieb:
> Hallo!
>
> Eine echte OT-Frage:
> Ich verkaufe verschiedene Versionen meiner Software.
>
> Ein Benutzer hat die Lizenz für die Basis-Version meiner Software
> gekauft und jetzt gemerkt, dass er die erweiterte Version möchte.
>
> Wie haltet ihr das denn in so einem Fall? Schreibt ihr eine Rechnung
> über ein Upgrade, oder stellt ihr einfach eine Rechnung über die
> erweiterte Version und sagt dem Kunden, dass er doch bitte die erste
> Rechnung über die Basis-Version vernichten soll?
>
> Danke!
> Olaf

Betreff =?iso-8859-1?Q?Re:_OT:_=22Version=22_zur=FCckgeben?=
Von "Horst Heinrich Dittgens"
Datum 31.10.2009 16:28:58

> Eine Rechnung "vernichten" ist keine gute Idee. Die beste Lösung wird
> sein, dass du deinem Kunden eine Gutschrift erteilst. Anschließend gibt er
> die Software zurück.

Das ist, vorsichtig ausgedrückt, sehr eigenwillig, was Du da empfiehlst.

Erstens mal kann der Rechnungsaussteller natürlich seine Rechnungen
'vernichten', sprich zurücknehmen oder stornieren, wenn sie aus irgendeinem
Grund obsolet werden. Wichtig ist nur, dies in der eigenen Buchhaltung zu
vermerken, d.h. das 'Wegwerfen' muß später rekonstruierbar sein, z.B. durch
einen Vermerk auf einer Folgerechnung oder ein sonstiges Schreiben. Das
Finanzamt verlangt aufeinanderfolgende Rechnungsnummern, d.h. die stornierte
Rechnungsnummer darf nicht erneut anderweitig verwendet werden. Man könnte
also z.B. die erste Rechnung stornieren und eine zweite, höhere ausstellen.

Zweitens ist es möglicherweise finanzielle Selbstverstümmelung, wenn man auf
eine noch nicht bezahlte Rechnung eine Gutschrift ausstellt. Die Gutschrift
muß immer erstattet werden, die Rechnung aber wird es womöglich nicht.

Hat der Adressat dagegen die Rechnung schon bezahlt, dann spricht nichts
dagegen, ihm eine zweite auf den neuen Preis auszustellen und dabei die
erste zu hundert Prozent anzurechnen, d.h. ihm im Endeffekt nur die
Differenz zu berechnen. Bei negativer Differenz würde die Rechnung als
Gutschrift betotelt. Alternativ könnte man ihm auch nur die Differenz selbst
neu in Rechnung stellen. Ggfs. sind Zahlungsfristen etc. zu regeln.

Drittens, wenn es um die Rückgabe der Warenlieferung geht, dann hat immer
erst die Rückgabe zu erfolgen und dann die Gutschrift, keineswegs umgekehrt.
Sonst bestell ich bei Dir sofort ein brandneues PC-System, vereinbare die
Rückgabe, warte auf die Gutschrift, löse die ein und gebe das Ding erst zwei
Jahre später nach viel Tamtam zurück.


Betreff Re: OT: "Version" =?ISO-8859-1?Q?zur=FCckgeben?=
Von Peter Schirmer
Datum 01.11.2009 16:16:00

Nun, eine Gutschrift zu erteilen und somit den Vorgang für Prüfer (sei
es Finanzamt, Betriebsprüfer oder gar Wirtschaftsprüfer) genau zu
dokumentieren ist gängige Praxis und buchhalterisch richtig.

Alles andere ist zu "gefährlich" und kann die Übersicht leiden lassen.
Aber wenn du unbedingt meinst, man solle Rechnungen verrechnen, bitte.
Wenn man hinterher den Vorgang nur schwer auseinanderhalten kann ist das
nicht mein Problem.

Horst Heinrich Dittgens schrieb:
>> Eine Rechnung "vernichten" ist keine gute Idee. Die beste Lösung wird
>> sein, dass du deinem Kunden eine Gutschrift erteilst. Anschließend
>> gibt er die Software zurück.
>
> Das ist, vorsichtig ausgedrückt, sehr eigenwillig, was Du da empfiehlst.
>
> Erstens mal kann der Rechnungsaussteller natürlich seine Rechnungen
> 'vernichten', sprich zurücknehmen oder stornieren, wenn sie aus
> irgendeinem Grund obsolet werden. Wichtig ist nur, dies in der eigenen
> Buchhaltung zu vermerken, d.h. das 'Wegwerfen' muß später
> rekonstruierbar sein, z.B. durch einen Vermerk auf einer Folgerechnung
> oder ein sonstiges Schreiben. Das Finanzamt verlangt aufeinanderfolgende
> Rechnungsnummern, d.h. die stornierte Rechnungsnummer darf nicht erneut
> anderweitig verwendet werden. Man könnte also z.B. die erste Rechnung
> stornieren und eine zweite, höhere ausstellen.
>
> Zweitens ist es möglicherweise finanzielle Selbstverstümmelung, wenn man
> auf eine noch nicht bezahlte Rechnung eine Gutschrift ausstellt. Die
> Gutschrift muß immer erstattet werden, die Rechnung aber wird es
> womöglich nicht.
>
> Hat der Adressat dagegen die Rechnung schon bezahlt, dann spricht nichts
> dagegen, ihm eine zweite auf den neuen Preis auszustellen und dabei die
> erste zu hundert Prozent anzurechnen, d.h. ihm im Endeffekt nur die
> Differenz zu berechnen. Bei negativer Differenz würde die Rechnung als
> Gutschrift betotelt. Alternativ könnte man ihm auch nur die Differenz
> selbst neu in Rechnung stellen. Ggfs. sind Zahlungsfristen etc. zu regeln.
>
> Drittens, wenn es um die Rückgabe der Warenlieferung geht, dann hat
> immer erst die Rückgabe zu erfolgen und dann die Gutschrift, keineswegs
> umgekehrt. Sonst bestell ich bei Dir sofort ein brandneues PC-System,
> vereinbare die Rückgabe, warte auf die Gutschrift, löse die ein und gebe
> das Ding erst zwei Jahre später nach viel Tamtam zurück.
>
>

Betreff =?iso-8859-1?Q?Re:_OT:_=22Version=22_zur=FCckgeben?=
Von "Horst Heinrich Dittgens"
Datum 11.11.2009 13:08:01

> Nun, eine Gutschrift zu erteilen und somit den Vorgang für Prüfer (sei es
> Finanzamt, Betriebsprüfer oder gar Wirtschaftsprüfer) genau zu
> dokumentieren ist gängige Praxis und buchhalterisch richtig.

Aber eine Rechnung 'vernichten', wie angeraten, ist bessere Praxis?

> Alles andere ist zu "gefährlich" und kann die Übersicht leiden lassen.

Das einzig "Gefährliche" an einer ordentlichen Rechnungstellung ist daß der
Kunde nicht zahlt.

> Aber wenn du unbedingt meinst, man solle Rechnungen verrechnen, bitte.
> Wenn man hinterher den Vorgang nur schwer auseinanderhalten kann ist das
> nicht mein Problem.

Verrechnen ist der falsche Ausdruck. Es ging um Gutschrift contra
Stornierung. Die Unterschiede wurde doch klar aufgezeigt.


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